Vorwort

In unserer Schule lernen und spielen Schüler*innen während des Schulvormittages gemeinsam in der Klassen- und Schulgemeinschaft. Dieses Miteinander kann nur dann gelingen, wenn alle dazu beitragen, dass sich jede*r Einzelne wohlfühlen kann. Dazu ist es nötig, dass alle Beteiligten rücksichtsvoll und hilfsbereit miteinander umgehen und das Schulgebäude, dessen Einrichtungen sowie alle Spiel- und Arbeitsmaterialien behutsam behandeln.

 

Krankmeldungen

Bei Krankheit werden die Schüler*innen im Sekretariat bis 8 Uhr mündlich mit Angabe der Klasse und des Namens abgemeldet. Sie erreichen das Sekretariat unter der Telefonnummer: 0511/168-48130 und können dort auf den Anrufbeantworter sprechen. Ab dem 1. Tag ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, ab dem 6. Fehltag ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Entschuldigungen sind innerhalb einer Woche bei der Klassenleitung abzugeben. In besonderen Fällen behalten wir uns vor, ein ärztliches Attest auch außerhalb dieser Regelung anzufordern.

 

Vor dem Unterricht

Alle Schüler*innen betreten das Schulgebäude nur über die beiden Schulhöfe. Ab 7.45 Uhr wird für einen Teil der 3. und 4. Klassen (Förderunterricht) und ab 8.00 Uhr für alle Klassen das Schulgebäude geöffnet.

Unsere Schüler*innen sind selbstständig und können alleine ins Gebäude gehen.

 

Schüler*innen, die mit dem Fahrrad oder Roller zur Schule kommen, stellen ihr Fahrzeug auf dem Fahrradabstellplatz ab und sichern es gegen Diebstahl. Der Abstellplatz darf nur vor oder nach dem Unterricht betreten werden.

 

Während des Schulvormittags (Unterrichtszeit)

Die Schüler*innen dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen.

Auch in den kleinen Pausen bleiben die Schüler*innen in ihren Klassenräumen. Ausnahmen bilden Raumwechsel, Gang zur Toilette oder Aufträge der Lehrkräfte.

 

Es ist nicht erlaubt, in den Räumen und Fluren zu rennen, zu schreien oder zu toben. Wegen der Unfallgefahr sind Ball- und Laufspiele nur auf dem Schulhof erlaubt. Türen dürfen nicht zugehalten werden und das Sitzen auf den Fensterbänken und Heizkörpern ist ebenfalls nicht erlaubt.

 

Es ist alles zu vermeiden, was Störungen oder Gefahren für Personen oder Sachen verursacht.

 

Große Pausen

In den großen Pausen verlassen alle Schüler*innen zügig das Schulgebäude.

Die 1. Klassen gehen in beiden großen Pausen auf den kleinen Schulhof.

Die Kinder der 2. Klassen können sich entscheiden, ob sie die gesamte 1. bzw. 2. große Pause auf dem kleinen oder auf dem großen Schulhof verbringen wollen.

Die 3. und 4. Klassen gehen in beiden großen Pausen auf den großen Schulhof.

Am Ende der Pause werden die Kinder des 1. Jahrgangs von ihrer Lehrkraft abgeholt. Alle anderen Jahrgänge (2./ 3./ 4.) gehen beim 1. Gong selbstständig in ihre Klassenräume.

 

Regenpause

Auch bei Regen gehen die Kinder auf den Schulhof. Bei extremer Witterung (Starkregen, Eis, Schnee) bleiben die Kinder in den Klassen. Diese Regenpausen werden durch ein akustisches Signal angekündigt.

 

Regeln für die großen Pausen

  • Es ist den Schüler*innen nicht erlaubt, sich während der großen Pausen in der Aula oder in den Gängen aufzuhalten.
  • Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
  • Das Werfen von Gegenständen wie z. B. Steinen, Eicheln, Rindenmulch und Schneebällen ist verboten.
  • Das Beschäftigen mit Sammelbildern, Sammelobjekten und dergleichen ist in der Schule nicht erlaubt.
  • Die Schüler*innen wenden sich bei Problemen auf dem Schulhof an die Aufsicht, die Sozialarbeiterin oder die Streitschlichter.
  • Der Fahrradstellplatz darf während der Pausen nicht betreten werden.
  • Entliehene Spielsachen (aus den Klassenkisten, Spielausleihe) werden am Ende der Pause zurückgebracht.
  • Jede*r Einzelne ist für die Sauberhaltung des Schulgebäudes und -geländes mit verantwortlich.

Sportunterricht

Die Schüler*innen bleiben in den Umkleiden bis die Lehrkraft kommt.

 

Sonstiges

In dem Schulgebäude und auf dem Schulgelände darf nicht mit dem Fahrrad, mit Rollern oder mit Rollschuhen und dergleichen gefahren werden.

Die Benutzung von Handys, Smartwatches sowie anderer elektronischer Geräte ist den Schüler*innen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt. Die Geräte dürfen weder akustisch noch visuell in Erscheinung treten.

Für Wertgegenstände, die die Schüler*innen mit zur Schule bringen, wird nicht gehaftet.

 

Wir legen Wert auf ein gesundes Frühstück in umweltfreundlicher Verpackung.

 

Notfälle

Die Schüler*innen haben immer die aktuellen Telefonnummern für Notfälle im Schulranzen.

 

Falls es brennt oder die Schule aus anderen Gründen nicht betreten werden kann, gilt folgende Vorgehensweise:

Alle Schüler*innen melden sich bei der Klassen- bzw. Fachlehrkraft. In Absprache mit der Schulleitung erteilt die Lehrkraft weitere Anweisungen bzw. setzt sich ggf. mit den Eltern in Verbindung. Schüler*innen, deren Eltern nicht erreicht werden können, gehen mit ihrer Lehrkraft in die Räumlichkeiten der Heilig-Geist-Gemeinde.

 

Nach dem Unterricht

Nach Unterrichtsschluss bzw. nach der Betreuung verlassen alle Schüler*innen zügig das Schulgebäude. Ein Aufenthalt im Schulgebäude ist nach Unterrichtsschluss nicht gestattet.

Das Schulgelände wird über den kleinen oder den großen Schulhof ohne Umwege verlassen. Der Fußgängerüberweg ist zu benutzen. Der Haupteingang darf nur in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden. Der Bereich vor dem Haupteingang und die Parkflächen sind keine Spielplätze. Die Buskinder warten an den Haltestellen.

Im Rahmen der verlässlichen Grundschule endet die Betreuungszeit für Erst- und Zweitklässler um 13 Uhr.

Die Eltern aller Klassen warten auf den Schulhöfen und nicht direkt vor den Klassenräumen, um ihre Kinder abzuholen.

Die Kinder denken daran, ihr notwendiges Material (z.B. für die Hausaufgaben aber auch vergessene Bekleidung, Turnbeutel etc.) mit nach Hause zu nehmen. Die Klassenräume werden nach dem Unterricht nicht mehr aufgeschlossen.

 

Grundlegendes/ Nachwort

Fremde Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, werden von uns angesprochen.

Lehrkräfte, Mitarbeiter*innen der Schule, die Schulverwaltungskraft wie auch der Schulhausmeister sind berechtigt, die Schüler*innen zur Beachtung der Schulordnung anzuhalten. Schüler*innen, die trotz Ermahnung die Schulordnung nicht beachten, müssen mit Konsequenzen rechnen.

 

Stand August 2019

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